Erklärung zur Barrierefreiheit
Die LBS Immobilien GmbH ist bemüht, ihre Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit der BITV 2.0 und dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Website ist mit der BITV 2.0 und dem BGG wegen der folgenden noch anstehenden Optimierungen teilweise vereinbar.
Nicht barrierefreie Inhalte
Im Wesentlichen sind die Inhalte für alle Nutzergruppen zugänglich – mit einigen Ausnahmen. Es wird aktuell daran gearbeitet, die Zugänglichkeit noch weiter zu verbessern. Dafür wird jedoch um etwas Geduld gebeten, da teilweise in die Programmierung eingegriffen werden muss.
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:
- Für Mediendateien müssen Untertitel und Audiodeskriptionen ergänzt werden.
- Inhalte, die rein grafisch dargestellt werden, sind mit dem Erfolgskriterium „Alternativtexte für Bedienelemente“ nicht vollständig vereinbar.
- Rein dekorative Grafiken, die keine inhaltstragende Funktion haben, sind mit dem Erfolgskriterium „Leere alt-Attribute für Layoutgrafiken“ nicht vollständig vereinbar.
- PDF-Dokumente sind derzeit nicht vollständig barrierefrei.
- Die Inhalte externer Quellen, z. B. auf den Seiten der Immobiliensuche, sind derzeit nicht vollständig barrierefrei.