Wohn-Riester – Ihre Immobilienfinanzierung mit staatlicher Förderung
Endlich in den eigenen vier Wänden zu wohnen, ist der Traum vieler Saarländerinnen und Saarländer. Dies zeigt auch die Eigenheimquote – sie ist nirgends höher als im Saarland. Die Vorteile liegen auf der Hand: Man ist als Eigentümer unabhängig, kann die Wohnung oder das Haus nach den eigenen Vorstellungen gestalten und lebt im Alter mietfrei.
So klappt es mit dem Eigenheim
Um das Vorhaben in die Tat umsetzen zu können, ist es wichtig sich frühzeitig mit dem Aufbau von Eigenkapital zu befassen. Dabei bietet es sich beispielsweise an, monatliche Raten auf einen Bausparvertrag einzuzahlen. Dies ist sinnvoll, da man so die verschiedenen Fördermöglichkeiten, die der Staat in Bezug auf das spätere Eigenheim bietet, nutzen kann. Ein wichtiger Effekt dabei ist auch, dass man sich gerade jetzt die historisch niedrigen Darlehenszinsen sichern kann.
Welche Förderungen gibt es?
Der Staat belohnt das regelmäßige Sparen von Arbeitnehmern mit unterschiedlichen Förderungen wie zum Beispiel der Arbeitnehmersparzulage und der Wohnungsbauprämie, die einkommensabhängig gewährt werden. Eine einkommensunabhängige Förderung gibt es aber auch: Die Wohn-Riester-Förderung. Wohn-Riester hilft mit Zulagen und eventuellen Steuervorteilen, sowohl beim Eigenkapitalaufbau als auch bei der späteren Finanzierung der selbstgenutzten Wohnimmobilie. Somit bringt Wohn-Riester Bausparer schneller in die eigenen vier Wände. Auch Stiftung Warentest hat jüngst erneut bekräftigt: Wer sich den Traum vom Eigenheim verwirklichen möchte, ist gut beraten, die Wohn-Riester-Förderung über einen Bausparvertrag mit einzubeziehen. Zudem wurde die Riestergrundzulage durch den Gesetzgeber zum 01. Januar 2018 nach oben angepasst. So profitieren Bausparer mit einem Wohn-Riester-Bausparvertrag nun von 175 Euro Grundzulage und von bis zu 300 Euro Kinderzulagen je Kind plus eventuelle Steuervorteile. So kann man am Ende mit einer Wohn-Riester-Finanzierung schnell einige zehntausend Euro im Vergleich zu einer klassischen Immobilienfinanzierung sparen.
Welche Beträge muss man einzahlen, um die vollen Förderungen zu erhalten?
Die Besparung eines Wohn-Riester-Bausparvertrages ist sehr individuell. Wer wenig verdient, muss auch wenig einzahlen, um die volle Förderung zu erhalten. Die volle Förderung fließt immer dann, wenn 4 Prozent des sozialversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens (inklusive Zulagen) auf den Vertrag eingezahlt werden.
Beispiel: Eine Familie mit zwei Kindern bekommt somit bis zu 950 Euro Zulagen pro Jahr plus eventuelle Steuervorteile. Aber nicht nur für Familien mit Kindern lohnt sich diese Förderung. Wer bei Abschluss des Wohn-Riester-Bausparvertrages unter 25 Jahre alt ist, bekommt einmalig einen zusätzlichen Bonus von 200 Euro.
Steuersparen mit Wohn-Riester
Bei Besserverdienern kommt es nicht ausschließlich auf die Höhe der Zulagen an. Hier sind die steuerlichen Ersparnisse häufig interessanter. Bis zu 2.100 Euro jährlich können in der Steuererklärung als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Die Steuervorteile werden dem Bausparer dann im Rahmen seiner Steuererstattung zurückerstattet.
Wie ist ein Wohn-Riester-Bausparvertrag einsetzbar?
Wohn-Riester-Verträge sind mittlerweile sehr flexibel in der Verwendungsmöglichkeit. Neben dem klassischen Erwerb von Eigenheim, sprich Bau oder Kauf, ist auch die Umschuldung oder Sondertilgung eines Bau- oder Kaufdarlehens möglich. Wer bereits im Besitz eines Eigenheims ist und keine Finanzierung mehr benötigt, kann die Wohn-Riester-Förderung auch zum altersgerechten Umbau nutzen. Selbst eine spätere Verrentung des Kapitals ist möglich. Durch die erbrachten Sparleistungen sichert sich der Bausparer einen Darlehensanspruch, den er gefördert oder ungefördert in Anspruch nehmen kann. Sollte er sich für die ungeförderte Darlehensvariante entscheiden, kann er das Bauspardarlehen wohnwirtschaftlich verwenden. Somit ist er auch für künftige notwendige Instandhaltungsmaßnahmen gerüstet. Egal ob der neue Anstrich oder eine neue Heizung, mit dem Bauspardarlehen steht der Zinssatz für die Investition heute schon fest.
Was passiert wenn sich im Leben etwas ändert?
Die Angst vieler Menschen ist, dass man mit einer Altersvorsorge, die in eine Immobilienfinanzierung integriert wird, zu unflexibel ist. Aber auch dafür gibt es Lösungen: Müssen Eigenheimbesitzer zum Beispiel ihr Haus verkaufen, kann die Förderung mit umziehen. Das bedeutet, der geförderte Betrag kann innerhalb von fünf Jahren in eine neue, selbstgenutzte Immobilie investiert werden. Aber auch für weitere Sonderfälle wie Tod, Scheidung etc. gibt es Möglichkeiten.
Individualität in der Beratung
Generell ist es wichtig, dass die künftige Finanzierung der eigenen vier Wände zur eigenen Person passt. Viele Faktoren spielen hierbei eine Rolle. Deshalb ist es wichtig, sich umfassend und gut beraten zu lassen. Die Finanzierung ist oft die kostentechnisch größte Entscheidung im Leben und somit braucht man einen zuverlässigen Finanzpartner an seiner Seite. Und das nicht nur für den Moment des Abschlusses, sondern auch die nächsten 20 bis 30 Jahre.
Unsere Finanzierungsexperten stehen Ihnen hierzu gerne zur Verfügung.